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Mit der letzten Änderung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (Ausbildung im
Feuerwehrdienst) hat sich auch die Grundausbildung unserer Kameradinnen
und Kameraden grundlegend verändert. Wenn auch die neue Dienstvorschrift
im Grunde nur eine verbesserte Dokumentation und zusätzlich eine
abschließende Prüfung vorschreibt, so hat sich das Kommando der
Samtgemeindefeuerwehr Dahlenburg darüber hinaus darauf geeinigt, auch die
Ausbildungsform zu verändern. Ein Teil der Standortausbildung soll nun
ebenfalls in Lehrgangsform durchgeführt werden.
Bis Ende 2004 fand nach dem absolvierten Grundlehrgang an der
Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Scharnebeck die weiterführende
Truppmann-Ausbildung in den einzelnen Ortsfeuerwehren statt. Eine
einheitliche Prüfung dieser örtlichen Ausbildung gab es nicht. Um den
gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, schreibt die
FwDv 2 diese
Prüfung nun vor.
In der Samtgemeinde Dahlenburg wird künftig nach dem bestandenen Teil 1
der Truppmann-Ausbildung an der FTZ Scharnebeck (entspricht etwa dem alten
Grundlehrgang) circa ein Jahr lang nach einem fest definierten 23stündigen
Lehrplan in der Ortsfeuerwehr ausgebildet. Diese Ausbildung soll in den
normalen Übungsdienst integriert werden und so als Auffrischung auch den
"alten Hasen" immer wieder zugute kommen. Sobald den jungen Kameraden alle
notwendigen Ausbildungsinhalte auf Ortsebene vermittelt wurden, können sie
zum abschließenden Lehrgang auf SG-Ebene angemeldet werden. Hier werden
sie dann in die Strukturen der SG-Feuerwehr mit ihren Fachgruppen,
besonderen Gefahrenpotenzialen und diversen Sondergeräten eingeführt.
Der Lehrgang wird eine Länge von 37 Stunden haben und im Frühjahr 2007
erstmalig angeboten. Danach steht der weiteren Karriere der neuen
Kameraden nichts mehr im Wege!
Text: Christian Hüppe stellv. GemBM
Foto: GPW
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