Truppmann Ausbildung, Teil 2


Mit der letzten Änderung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (Ausbildung im Feuerwehrdienst) hat sich auch die Grundausbildung unserer Kameradinnen und Kameraden grundlegend verändert. Wenn auch die neue Dienstvorschrift im Grunde nur eine verbesserte Dokumentation und zusätzlich eine abschließende Prüfung vorschreibt, so hat sich das Kommando der Samtgemeindefeuerwehr Dahlenburg darüber hinaus darauf geeinigt, auch die Ausbildungsform zu verändern. Ein Teil der Standortausbildung soll nun ebenfalls in Lehrgangsform durchgeführt werden.

Bis Ende 2004 fand nach dem absolvierten Grundlehrgang an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Scharnebeck die weiterführende Truppmann-Ausbildung in den einzelnen Ortsfeuerwehren statt. Eine einheitliche Prüfung dieser örtlichen Ausbildung gab es nicht. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, schreibt die FwDv 2 diese Prüfung nun vor.

In der Samtgemeinde Dahlenburg wird künftig nach dem bestandenen Teil 1 der Truppmann-Ausbildung an der FTZ Scharnebeck (entspricht etwa dem alten Grundlehrgang) circa ein Jahr lang nach einem fest definierten 23stündigen Lehrplan in der Ortsfeuerwehr ausgebildet. Diese Ausbildung soll in den normalen Übungsdienst integriert werden und so als Auffrischung auch den "alten Hasen" immer wieder zugute kommen. Sobald den jungen Kameraden alle notwendigen Ausbildungsinhalte auf Ortsebene vermittelt wurden, können sie zum abschließenden Lehrgang auf SG-Ebene angemeldet werden. Hier werden sie dann in die Strukturen der SG-Feuerwehr mit ihren Fachgruppen, besonderen Gefahrenpotenzialen und diversen Sondergeräten eingeführt.

Der Lehrgang wird eine Länge von 37 Stunden haben und im Frühjahr 2007 erstmalig angeboten. Danach steht der weiteren Karriere der neuen Kameraden nichts mehr im Wege!

 

Text: Christian Hüppe stellv. GemBM

Foto: GPW
 

 
 

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